Stichwort Gefährdungsbeurteilung

Gefahrenstellen und innerbetriebliche Transportwege müssen deutlich gekennzeichnet werden, um Unfälle zu vermeiden. Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.8 "Verkehrswege" erläutert die Bestimmungen aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) genauer. Für die Kennzeichnung innerbetrieblicher Verkehrswege ist auch die ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" zu beachten.

Inapa Packaging hat alles für die Neuanlage oder nötige Auffrischung der Bodenmarkierungen im Sortiment. Denken Sie daran: Markierungen nutzen ab und müssen regelmäßig erneuert werden. Ein guter Grund, das Betriebsgelände genauer zu betrachten.

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